AGB`s der Firma Garatec in Renchen
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für unsere Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen. Andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir diesen nicht ausdrücklich widersprechen. Abweichungen von diesen Bedingungen bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung. Die Bedingungen gelten im vorgenannten Umfang auch für alle zukünftigen Geschäfte, selbst wenn Sie nicht nochmals schriftlich vereinbart worden sind.
Unsere Angebote sind grundsätzlich freibleibend. Unsere Lieferzeiten sind grundsätzlich freibleibend. Preisnachlässe durch verzögerungen werden nicht akzeptiert.
Bei vereinbarter Lieferung frachtfrei benannter Bestimmungsort geht die Gefahr bei Verlust oder der Beschädigung auf den Käufer über, sobald die Ware dem Frachtführer übergeben worden ist. Das gilt auch dann, wenn die Ware an den Frachtführer an einem anderen Ort als dem Erfüllungsort erfolgte. Beanstandungen wegen Transportschäden hat der Käufer unmittelbar gegenüber dem Transportunternehmen mit Kopie an uns anzuzeigen. Für die Entladung ist der Käufer verantwortlich und hat dafür entsprechende Gerätschaften und Personal bereitzustellen.
Bei Zahlungsverzug des Käufers sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe des im Zeitpunkt des Verzugseintritts geltenden Basiszinzsatzes zuzüglich 8 %, mindestens jedoch 9 % zu verlangen.
Beratungsleistungen erfolgen nach bestem Wissen. Alle Auskünfte über die Eignung unserer Waren sind unverbindlich und stellen keine Garantien dar. Sie befreien den Käufer nicht von eigenen Prüfungen.
Beanstandungen wegen Mängeln sind, soweit diese durch zumutbare Untersuchungen feststellbar sind, unverzüglich – bei erkennbaren Mängeln jedoch spätestens 14 Tage nach Erhalt der Ware schriftlich bei uns geltend zu machen.
Bei berechtigten Beanstandungen werden wir die Mangelhaften oder fehlenden Teile nachliefern oder die Ware umtauschen. Ist uns ein Umtausch nicht möglich oder die Ersatzlieferung mangelhaft, werden wir nach Wahl des Käufers die Ware zurücknehmen oder einen Preisnachlass einräumen.
Ansprüche auf Schadensersatz sind ausgeschlossen.
Unsere Haftung ist in jedem Fall beschränkt auf den Ersatz vorhersehbarer Schäden.
Mängelansprüche des Käufers verjähren in einem Jahr ab Übergabe der Kaufsache.
Alle Ereignisse und Umstände, deren Verhinderung nicht in unserer Macht liegt, wie z. B. Naturereignisse, Krieg, Arbeitskämpfe, Rohstoff- und Energiemangel, unvermeidliche Verkehrs- und Betriebsstörungen, Feuer- und Explosionsschäden, Verfügungen von hoher Hand sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt entbinden uns für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Auswirkungen von unseren vertraglichen Verpflichtungen. Dies gilt auch, soweit die Ereignisse und Umstände die Durchführung des betroffenen Geschäfts auf absehbare Zeit nachhaltig unwirtschaftlich machen oder bei unseren Vorlieferanten vorliegen. Dauern diese Ereignisse länger als 3 Monate, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Die Aufrechnung mit anderen als unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen sowie die Ausübung von Leistungsverweigerungs- und Zurückbehaltungsrechten wegen anderer als unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenforderungen bedürfen unserer Zustimmung.
Bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Käufers, insbesondere bei Zahlungsrückstand, können wir, vorbehaltlich weitergehender Ansprüche für weitere Lieferungen, Vorauszahlungen oder Sicherheiten verlangen sowie eingeräumte Zahlungsziele widerrufen.
Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren vor, solange uns noch Forderungen aus der gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverbindung mit dem Käufer zustehen.
Bei der Verarbeitung unserer Waren durch den Käufer gelten wir als Hersteller und erwerben Eigentum an den neu erstellten Waren. Erfolgt die Verarbeitung zusammen mit anderen Materialien, erwerben wir Miteigentum im Verhältnis des Rechnungswertes unserer Waren zu dem der anderen Materialien. Ist im Falle der Verbindung oder Vermischung unserer Ware mit einer Sache des Käufers diese als Hauptsache anzusehen, geht das Miteigentum an der Sache in dem Verhältnis des Rechnungswertes unserer Ware zum Rechnungs-, oder mangels eines solchen, zum Verkehrswert der Hauptsache auf uns über. Der Käufer gilt in diesen Fällen als Verwahrer, die Verwahrung erfolgt unentgeltlich.
Alle Forderungen aus dem Verkauf von Waren, an denen uns Eigentumsrechte zustehen, tritt der Käufer schon jetzt im Verhältnis an uns ab. Anerkannte Saldoforderungen aus Kontokorrentabreden tritt der Käufer bereits jetzt in der Höhe unserer dann noch offenen Forderungen an uns ab.
Bei Zahlungsverzug des Käufers sind wir berechtigt, auch ohne Ausübung des Rücktritts und ohne Nachfristsetzung auf Kosten des Käufers die einstweilige Herausgabe der in unserem Eigentum stehenden Waren zu verlangen. Dies gilt auch dann, wenn uns Umstände bekannt werden, die eine pünktliche Zahlung gefährden. Zu diesem Zweck gestattet der Käufer uns bereits jetzt den ungehinderten Zugang zur Ware zwecks Herausnahme.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Renchen.
Fa. GARATEC Vogesenstr.7 77871 Renchen tel. +49 7843 99300