Garantiebedingungen
Kontakt
GARATEC Garantiebestimmungen
Die hier aufgeführten Bedingungen gelten unter Ausschluss von allgemeinen Bedingungen des Käufers für alle unsere Lieferungen und Leistungen. Abweichende Vereinbarungen bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung und gelten im Zweifel nur für den konkret vereinbarten Fall.
1.) Beginn und Dauer der Garantie:
Die Garantie für unsere Produkte wird für einen Zeitraum von 5 Jahren gewährt. Die Frist beginnt mit dem Rechnungsdatum. Durch etwaige Ersatzlieferungen tritt keine Verlängerung der Garantie-dauer ein.
Voraussetzungen für die Garantie:
Der Zusammenbau erfolgte fachgerecht gemäß der beiliegenden Aufbauanleitung oder durch GARATEC
2.) Inhalt und Umfang der Garantie:
Die Garantie erstreckt sich auf Durchrosten von Blechteilen und auf Teile, die nachweisbar wegen fehlerhafter Bauart oder mangelhafter Ausführung unbrauchbar oder in Ihrer Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt sind. Diese Teile werden nach unserer Wahl unentgeltlich ausgebessert oder neu geliefert.Die Kosten für den Ausbau, den Einbau sowie für den Transport übernehmen wir nur wenn das jeweilige Produkt durch uns geliefert und montiert wurde.
Für eventuelle Folgeschäden übernehmen wir keine Haftung.
3.)Garantieeinschränkungen:
Diese Garantie erstreckt sich nicht auf Mängel, welche zurückzuführen sind auf:
Transportschäden wenn der Transport in Eigenleistung oder durch ein Spedition ausgeführt wurde. Wird durch GARATEC montiert oder geliefert sind Transportschäden in unserer Leistung.
Fremdeinwirkung oder Leistung, außerordentliche Naturereignisse allgemeine Montagefehler bei Selbstmontage Fundamentierungsfehler, mangelnder Wasserablauf ungeeignete Untergründe zb. Splitt oder Material mit großen Hohlräumen in dem sich Wasser sammeln kann ungeeigneter Aufstellungsort zb. tiefster Punkt wo sich Wasser ansammeln kann. Lackschäden und Kratzer, welche nicht durch GARATEC verursacht wurden. Überhöhte Umgebungsfeuchtigkeit oder aggressive Umgebungsstoffe (z.B. Meeresnähe näher als 1000 m) oder Salzwasserpools in unmittelbarer nähe.
Für Elektroteile (Garagentorantrieb) gilt nur die gesetzliche Gewährleistungsfrist von 2 Jahren. Diese Garantie erlischt, wenn der Kunde in Zahlungsverzug geraten ist oder wenn der Mangel nicht unverzüglich nach der Schadensfeststellung schriftlich geltend gemacht und nachgewiesen wird.
4.) Sonstiges:
Erfüllungsort für alle sich aus Garantieverpflichtungen ergebenden Verbindlichkeiten ist D-77871 Renchen
Weiter Rechte kann der Käufer oder ein Dritter aus dieser Garantie nicht herleiten, insbesondere keine Schadensersatzansprüche irgendwelcher Art oder Aufrechnungs- oder Zurückhaltungsrechte.